2003 - Hospizdienst Weinsberger Tal e. V.

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2003

Archiv > Chronik
Margarete Hartmaier begleitet selbst auch Sterbende in Weinsberg und Umgebung
100. Mitglied im Hospizdienst
Seit neun Jahren gibt es den Hospizdienst Weinsberger Tal. Vor kurzem konnte der Vorsitzende, Horst Gold, das 100. Mitglied begrüßen: Margarete Hartmaier aus Obersulm-Affaltrach.
Hartmaier ist zudem Hospizbegleiterin. Diese Qualifikation hat sie nach einer einjährigen Vorbereitung erhalten. Seit sieben Jahren ist Margarete Hartmaier Nachbarschaftshelferin. Bei der Pflege einer betagten Frau, die im Sterben lag, fiel ihre Entscheidung, sich für den Hospizdienst zu engagieren. "Die gute familiäre Atmosphäre aller Beteiligten, die sorgsame Begleitung bis zum Schluss" habe sie so beeindruckt, dass sie selbst neben der Nachbarschaftshilfe diese Aufgabe übernehmen wollte. "Das müsste man jedem gönnen, geborgen zu sterben", ist die 51-Jährige überzeugt.
Nach der Vorbereitung zur Hospizbegleiterin trat Margarete Hartmaier nun auch in den Verein ein, der damit 100 Mitglieder hat. "Das ist jetzt meine Aufgabe. Da gehöre ich jetzt dazu", entschied sie.
Seit Gründung des Vereins 1994 wurden 63 Ehrenamtliche auf den Hospizdienst vorbereitet. Rund 25 Helfer stehen zur Zeit für sterbende Menschen und Angehörige im Raum Weinsberg zur Verfügung. "Die menschliche Zuwendung, entsprechend der ganz eigenen Bedürfnisse, steht dabei im Mittelpunkt", beschreibt der Verein seine Aufgabe. Die Inanspruchnahme ist kostenlos.
2002 wurden ein Dutzend Sterbender in ihrer häuslichen Umgebung über 392 Stunden von 17 Ehrenamtlichen begleitet. In Krankenhäusern und sozialen Einrichtungen waren die Begleiterinnen bei 17 Sterbenden eingesetzt. Mit dem Freundeskreis Stationäres Hospiz besteht eine Kooperationsvereinbarung über die persönliche Begleitung der Bewohner des Franken-Hospizes in Weinsberg. Margarete Hartmaier versah hier ihre erste Begleitung. "Ich möchte die Zeit bewusst mit dem Patienten verbringen", ist ihr Wunsch.
Informationen gibt es über die Einsatzleitung, Telefon 01 72 / 9 53 97 09.
Heilbronner Stimme Montag, 14.04.2003, von Margit Stöhr-Michalsky
Foto: Margit Stöhr-Michalsky




Der Stuttgarter Prälat Martin Klumpp referierte beim Hospizdienst Weinsberger Tal in der Baukelter in Weinsberg
Männer trauern anders als Frauen
Jahrzehnte lange Erfahrungen mit Trauergruppen brachte der Stuttgarter Prälat Martin Klumpp ein in sein Referat "Trauern Männer anders?". Eingeladen zu dem Vortrag in der Baukelter hatte der Hospizdienst Weinsberger Tal.
Voraus schickte Horst Gold vom Hospizdienst allerdings eine Schweigeminute, in der man der Opfer des gerade ausgebrochenen Irakkrieges gedachte. Klumpp stieg in das Thema ein mit der Behauptung, dass es viel weniger Kriege gäbe, wenn das Thema Sterben nicht so stark tabuisiert wäre.
Das Thema seines Vortrages, nämlich trauernde Männer, teilte Klumpp in zwei Gruppen ein. Zum einen sind es trauernde Eltern, die ein Kind verlieren, zum anderen Ehemänner, deren Frau gestorben ist. Mehrfach betonte der Pfarrer im Laufe des Abends, dass es nicht "den" trauernden Mann schlechthin gäbe. Aus der Vielfalt, Trauer zu verarbeiten, hätte er jedoch im Laufe seiner langjährigen Gespräche mit Einzelpersonen und Trauergruppen Verhaltensmuster herausgearbeitet, die typisch seien.
Zunächst einmal sei bei Männern wie Frauen auffällig, dass unmittelbar nach dem Tod eines Angehörigen ein Schock einsetze, der alles "lähmt". Erst nach etwa acht bis 16 Wochen sei die Psyche dann so weit, dass sie bereit zum Trauern sei. Bei Frauen setze dieses Trauern in der Regel etwas zeitiger ein als bei Männern. Diese würden sich gerne selbst unter Zwang stellen mit der Schutzbehauptung "Ich muss das schaffen". Wenn allerdings dann doch dieser Schutzwall einreiße, dann besonders heftig. "Männer trauern nasser", hieß Klumpps Erläuterung dafür, dass Männer zu deutlich heftigeren und längeren Weinkrämpfen neigen, wenn sie erst einmal reif dafür sind.
Auch der Ort des Trauerns variiert. Während Frauen sich gerne in Gemeinschaft ausweinten und dabei ihre Probleme besprechen, komme es bei Männern eher zu Fluchtreaktionen.
Von vielen männlichen Gemeindemitgliedern wusste Klumpp, dass sie dafür mit dem Auto Hunderte von Kilometern weit fahren oder aber beim Joggen ihren Gefühlen freien Lauf lassen.
Als weiteren Unterschied zeigte der Referent die Ursachenfrage auf. Während Frauen sich eher in ein Schicksal ergäben, kämen bei Männer oft hinterher Schuldgefühle auf, dass man beispielsweise nicht auf einer anderen medizinischen Behandlung bestanden habe.
Auch der Einklang mit der Religion kontrastiere. Während Frauen nach Meinung des Prälaten ein tröstendes "Gespräch" mit Gott suchen und ihr Leid klagen, komme von Männern eher der Vorwurf: "Warum gerade ich?".
Dass die Trauer eine ganz natürliche Reaktion ist, belegte der evangelische Geistliche mit der These, dass man nur dadurch eine Krise überwinden kann. "Kein Therapeut findet einen automatischen Kippschalter, mit dem er die Trauer beenden kann", lautete seine Erfahrung. Erst durch intensives Trauern überwinde man die Trauer selbst.
Dass Klumpps Ausführungen auf sehr interessierte Zuhörer gestoßen waren, bewiesen die lebhaften Fragen an den Referenten, die übrigens ausschließlich von männlichen Besuchern gestellt wurden. Dabei hätte bei zehn männlichen und 23 weiblichen Gästen eigentlich die Resonanz statistisch anders aussehen müssen.
Heilbronner Stimme, Samstag, 22.03.2003, von Karin Freudenberger
Termine 2003


Donnerstag, 20. November 2003, 20 Uhr Mitgliederversammlung mit Neuwahlen zum Vorstand
in der Stiftstube Weinsberg, Kernerstraße Herzliche Einladung an Mitglieder und Gäste


Freitag, 31. Oktober 2003, 19 Uhr Professor Dr. med. S. Seeber Hildthalle Weinsberg, Grasiger Hag
Direktor der Inneren Klinik und Poliklinik (Tumorforschung)
Westdeutsches Tumorzentrum Essen
Moderne medikamentöse Tumortherapie als neue Chance für Krebskranke
Veranstalter: Freundeskreis Stationäres Hospiz Weinsberg
Info-Telefon 0 71 34 / 85 67

Donnerstag, 22.05.2003, 20 bis 21.30 / 22.00 Uhr Wenn Geburt und Tod zusammenfallen im Gemeindehaus der Evang.-methodistischen Kirchengemeinde Weinsberg, Bleich 38, Weinsberg
Pater Klaus Schäfer SAC
Mitglied des Pallotiner-Ordens
Unglücklich verlaufende Schwangerschaften hinterlassen bei den Eltern meist tiefere Spuren als viele annehmen. Für Verwandte und Freunde des Paares entsteht oft eine Situation der Hilf- und Ratlosigkeit. Unsere Gesellschaft hat noch kaum gute und angemessene Formen des Umgangs mit dem Leid der Eltern und mit dem kleinen Leichnam gefunden.
Ziel des Vortrags- und Gesprächsabends ist es, Lebenshilfe zu geben für die betroffenen Eltern und Unterstützung für Freunde, Bekannte und Begleiter.

Donnerstag, 20.03.2003, 20.00 Uhr Trauern Männer anders? Baukelter Weinsberg.
Martin Klumpp, Prälat
So wurde Prälat Klumpp, der viele trauernde Menschen auf ihrem schweren Weg begleitet hat, immer wieder gefragt. Er hat seine Gesprächsprotokolle nachgelesen, hat die Literatur befragt und in seinen Gesprächen besonders auf diese Fragestellung geachtet.
Seine Ergebnisse trägt er nachdenklich und einfühlsam vor. Seine Sprache ist dabei so, dass man ihm leicht zuhören kann und dabei den eigenen Erfahrungen und Eindrücken "nach denken" kann.


Donnerstag, 23.01.2003, 20 Uhr, Die Koffer sind gepackt Die Symbolsprache sterbender Menschen
Inger Hermann
Symbole und Zeichen brauchen wir unser Leben lang. Die alltägliche Symbolsprache verstehen wir, ohne nachzudenken. Aber behalten sie an der Grenze des Lebens ihre Bedeutung oder kommen neue hinzu? "Sterbende verstehen" - das ist offensichtlich nicht selbstverständlich. Wäre das so einfach, wären wir an einem Sterbebett nicht so unsicher.
Inger Hermann arbeitet hauptamtlich im Hospizdienst in Stuttgart. Wegen ihrer reichen Erfahrungen, die sie anschaulich und lebendig vermittelt, ist sie als Referentin viel gefragt.
zum Pressebericht



Entscheidungen des Bundesgerichtshofes sind für den juristischen Laien nicht immer leicht zu lesen. Die jüngste Entscheidung zur Patientenverfügung (XII 7B vom 17.03.03) ist dafür ein gutes Beispiel: Wer die Entscheidung aufmerksam liest, der erkennt, dass hier für eine spezielle Situation das Vormundschaftsgericht einzuschalten ist. Unaufmerksame Leser sahen plötzlich alle Patientenverfügungen auf dem Schreibtisch der ohnehin überlasteten Vormundschaftsrichter liegen. Dem Urteil vorausgegangen war der Wunsch von Angehörigen, die künstliche Ernährung eines gehirngeschädigten Vaters einzustellen, obwohl die behandelnden Ärzte keine irreversibel tödlich verlaufende Krankheit festgestellt hatten. Die unter Vorsitz von Dr. Meo-Micaela Hahne erlassene Entscheidung respektiert den in einer Patientenverfügung niedergelegten oder notfalls den mutmaßlichen Patientenwillen auch für gehirngeschädigte Patienten in Verbindung mit dem ärztlichen Urteil. Frau Dr. Hahne hat in einem Interview für die Frankfurter Allgemeine Zeitung das Urteil erläutert. Wir geben diesen Text im Folgenden ungekürzt wieder.
(Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 18.07.03, Seite 4):
 
Die jüngste Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Patientenverfügung hat neue Fragen nach der Bedeutung solcher Willenserklärungen aufgeworfen. Vor allem die Rolle des Vormundschaftsrichters ist unklar geworden: Ist er letztlich der »Herr über Leben und Tod«? Die Deutsche Hospiz-Stiftung sprach von einer »desaströsen« Entscheidung. Die Vorsitzende Richterin des Senats, von dem die Entscheidung stammt, Dr. Meo-Micaela Hahne, erklärt im folgenden Gespräch mit Rudolf Gerhardt die Leitlinien dieses Beschlusses.
 
Ein Gespräch mit der Vorsitzenden Richterin am Bundesgerichtshof Meo-Micaela Hahne
Frau Dr. Hahne, für Ihre Entscheidung haben Sie viel Kritik einstecken müssen. Ärzte, Patienten, Angehörige, Vormundschaftsrichter fühlen sich verunsichert. Erstaunt Sie dieses Echo?
 
Hahne: Ein wenig schon. Wer die Entscheidung sorgfältig liest, sollte erkennen, dass es unser Ziel war, mehr Rechtsklarheit in dieses Gebiet zu bringen, Rechtsklarheit sowohl für Betreuer als auch für Arzt- und Pflegepersonal, die aufgrund der derzeit bestehenden, gesetzlich ungeregelten Situation sich nicht sicher sein können, wie weit sie in ihrer Behandlungspflicht gehen können und müssen. Derzeit gibt es in Deutschland etwa 100 000 Wachkomapatienten, deren körperliche Lebensfunktionen durch Sonden künstlich aufrechterhalten werden. Wie viele davon zuvor einen Patientenwillen - sei es schriftlich oder mündlich - geäußert haben, aber gegen diesen Willen keinen natürlichen Tod sterben dürfen, ist mir nicht bekannt. Diese ungeklärte Grauzone ist erschreckend. Ich erhalte Briefe verzweifelter Angehöriger, denen es verwehrt wird, den Wunsch des Patienten nach einem menschenwürdigen Ende durchzusetzen.
 
Was ist, auf den kurzen Nenner gebracht, die Grundaussage Ihrer Entscheidung?
 
Die Grundaussage ist, dass der Patientenwille obersten Vorrang hat. Nur der Patient kann und soll darüber bestimmen, wie sein Leben zu enden hat. Er muss diesen Zustand erleiden und erdulden, das kann ihm keiner abnehmen, es kann sich auch niemand in seine Lage hineinversetzen. Es ist deshalb allein der Ausdruck seines Selbstbestimmungsrechtes und seiner unveräußerlichen Menschenwürde, ob und wie er den Tod annehmen will oder nicht.
 
Wenn also der Wille des Patienten klar ist, klar verlautbart: Er will in Würde sterben und bestimmte Eingriffe nicht erdulden – darf dann der Arzt ihn an Geräte anschließen, ihn künstlich beatmen oder ernähren?
 
Nein, das darf er nicht. Der Arzt hängt in seinem Tun vom Willen des Patienten ab. Eine ärztliche Maßnahme, die ohne die Einwilligung des Patienten vorgenommen wird, ist rechtswidrige Körperverletzung, das ist ständige Rechtsprechung: Der Arzt muss dem Willen des Patienten Genüge tun.
 
Also auch Apparate abschalten, wenn dies der Wille des Patienten ist?
 
Ja. Wenn der Patient bestimmt hat, dass er in einer Situation, in der nach menschlichem Ermessen eine greifbare Chance zur Wiedererweckung der menschlichen Persönlichkeit und damit zu einem menschenwürdigen Dasein nicht mehr besteht, keinen künstlich lebensverlängernden Maßnahmen unterzogen werden will, haben das alle Beteiligten - Ärzte, Pflegepersonal, Betreuer, Gerichte - zu respektieren.
 
In Ihrer Entscheidung taucht öfter das Wort vom »irreversibel tödlichen Verlauf« der Erkrankung auf. Was bedeutet dieser Satz, der für Ihre Entscheidung offenbar wesentlich ist?
 
Dieser Begriff findet sich in den »Richtlinien für die Sterbehilfe« der Bundesärztekammer, wie sie vom Ersten Strafsenat in seine Entscheidung übernommen wurde. Auch wir hielten uns daran gebunden, denn das Zivilrecht kann nicht etwas erlauben, was das Strafrecht verbietet. Voraussetzung dafür, dass künstlich lebensverlängernde Maßnahmen gegen den Willen des Patienten nicht oder nicht mehr vorgenommen werden dürfen, ist also, dass der Patient bei einem natürlichen Verlauf seiner Krankheit ohne künstliche ärztliche Hilfsmittel sterben würde.
 
Muss aber der Tod dann unmittelbar bevorstehen, und wie ist es, wenn der Patient noch organisch lebt, aber keinerlei Bewusstsein mehr hat?
 
Zum Menschsein gehört mehr als die Aufrechterhaltung der vegetativen Lebensfunktionen, mehr als der bloße Stoffwechsel. Geist und Seele machen den Menschen aus. Wir meinen, dass eine Weiterbehandlung - auch aus ärztlich-ethischer Sicht nur dort vorgenommen werden sollte, wo eine Chance besteht, dass der Patient wieder zu einer Persönlichkeit wird, die als bewusster Mensch am Leben der anderen teilnehmen kann. Wenn diese Chance nicht mehr besteht, befindet sich unseres Erachtens ein solcher Wachkomapatient in einem irreversiblen tödlichen Verlauf. Wenn er dann in seiner Patientenverfügung bestimmt hat, dass er einen solchen Zustand nicht künstlich verlängert haben möchte, hat der Arzt das zu befolgen.
 
Und wie kann man den Patientenwillen durchsetzen?
 
Das ist der Kernpunkt unserer Entscheidung. Der Betreuer, der für den Patienten jetzt dessen Willen durchsetzen muss, kann dafür notfalls die Hilfe des Vormundschaftsgerichts einsetzen, wenn Ärzte und Pflegepersonal sich weigern, die Behandlung abzubrechen. Das gleiche gilt übrigens für den Gesundheitsbevollmächtigten.
 
Nun haben Sie das Vormundschaftsgericht genannt, und dessen Einschaltung ist ja ein Hauptpunkt der Kritik an Ihrer Entscheidung. Im Zweifel, so wird sie vielfach verstanden, muss das Vormundschaftsgericht eingeschaltet werden. Die Richter sehen sich durchaus ungewollt zu einer Art von »Schicksalsbeamten« gemacht. Deswegen ganz konkret: Wann muss das Vormundschaftsgericht eingeschaltet werden?
 
In unserer Entscheidung findet sich wörtlich die Formulierung: » ... der Vormundschaftsrichter (wird) - entgegen einer gelegentlich gebrauchten plakativen Formulierung - also nicht zum >Herrn über Leben und Tod< ernannt.«Wir wollten keineswegs, dass das Vormundschaftsgericht an jedem Sterbebett steht und seine eigene Entscheidung über die Weiterbehandlung oder deren Beendigung an die Stelle der Entscheidung des Patienten, beziehungsweise des ihn vertretenden Betreuers oder Bevollmächtigten setzt. Eine solche Entscheidungsbefugnis hat es nicht, denn die Entscheidung ist bereits vorab durch den Patienten - und allein von ihm - getroffen worden. Wir sollten das Vormundschaftsgericht nur in jenen Konflikt- und Ausnahmefällen einschalten, in denen Arzt und Pflegepersonal einerseits und Patientenwille, Betreuerentscheidung, unter Umständen auch Angehörigenentscheidung andererseits in Konflikt geraten...
 
... im Streitfall also...
 
... im Streitfall, ja, oder bei Unsicherheit über den Patientenwillen. Wenn etwa die Ärzte gegen den Willen des Patienten noch medizinische Maßnahmen anbieten, um ihn künstlich länger am Leben zu erhalten, dann hat ja der Betreuer keine rechtliche Möglichkeit, sie daran zu hindern. Dann, und nur dann soll das Vormundschaftsgericht auf den Plan treten und den Beteiligten dazu verhelfen, dass die Entscheidung, die entsprechend dem Willen des Patienten zu treffen ist, auf sicherem Boden steht. Das heißt, das Vormundschaftsgericht prüft lediglich die Voraussetzungen, unter denen der Betreuer dem Patientenwillen zur Geltung verhelfen muss: Liegt eine Patientenverfügung vor, ist sie rechtsgültig und wirksam, gilt sie auch noch fort, oder gibt es ernsthafte Anzeichen dafür, dass der Patient sie zu einem späteren Zeitpunkt widerrufen hat...
 
Eine Umkehr der Beweislast?
 
Ja, wenn Sie so wollen. Und es muss natürlich geprüft werden, ob tatsächlich aus ärztlicher Sicht keine Möglichkeit mehr besteht, eine Besserung des Zustandes des Patienten zu erreichen, die dem Patienten wieder zu einem menschenwürdigen Dasein verhelfen würden, mit dem er aktiv am Leben teilhaben kann.
 
In Ihrem Urteil haben Sie auch von der Angst der Ärzte vor dein Strafbefehl gesprochen. Kann es jetzt nicht sein, dass die Ärzte eher verunsichert sind, dass sie Angst vor dem Strafrecht haben, wenn sie den Vormundschaftsrichter nicht einschalten? Werden deshalb in Zukunft sehr viele dieser Fälle beim Vormundschaftsgericht landen, obwohl Sie das gar nicht gewollt haben?
 
Diese Gefahr ist nicht ganz von der Hand zu weisen. Aber die genannten Zahlen lassen vermuten, dass es schon bisher nur wenige Ärzte gegeben hat, die es in eigener Verantwortung auf sich genommen haben, den Patienten entsprechend seinem Willen sterben zu lassen - gerade weil die strafrechtliche Seite für sie ja so unsicher war und noch ist.
 
Diese Ärzte könnten »im Zweifel« jetzt immer mehr auf die Entscheidung des Vormundschaftsrichters warten.
 
Ja. Aber das haben wir nicht gewollt.
 
Sie haben in einem Interview gesagt, es sei die derzeitige Gesetzeslage, die Probleme schafft, und Sie haben eine Klarstellung durch den Gesetzgeber gefordert. Wie sollte sie aussehen, wo sehen Sie die Defizite?
 
Wünschenswert wäre eine gesetzgeberische Stärkung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten dergestalt, dass die Patientenverfügung, der geäußerte Patientenwille, absoluten Vorrang hat und dass diesem Patientenwillen zu folgen ist. Es soll nicht im entscheidenden Zeitpunkt durch die bloße Behauptung eines angeblich anders lautenden mutmaßlichen Willens unterlaufen werden. Denn nur der Patient ist es, der über sein Leben, aber auch über die Art und Weise seines Todes zu entscheiden hat. Niemand sonst hat darüber zu entscheiden, denn es ist das Leben des Patienten. Der Patient hat zwar ein Lebensrecht, aber er hat keine Lebenspflicht. Ärzte und Pflegepersonal müssen sich darauf verlassen können, nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden, wenn sie den Patientenwillen vollziehen.
 
Sehen Sie in diesem Grenzbereich zwischen Leben und Sterben sonst noch einen Regelungsbedarf für den Gesetzgeber?
 
Für notwendig halte ich eine weiterführende Diskussion über die von der Ärzteschaft aufgestellten und von den Strafsenaten - jetzt auch von uns - übernommenen Begriffe »irreversibler tödlicher Verlauf« und »unmittelbare Todesnähe«. Ich halte diese beiden Begriffe für klärungsbedürftig. »Irreversibler tödlicher Verlauf« wäre nach meinem Dafürhalten eine Krankheit, die ohne künstliche Hilfsmittel den Patient sterben lässt. Wann das eintritt, ob das nun in drei Wochen sein wird oder erst in sechs Monaten, das müsste meines Erachtens in solchen Fällen irrelevant sein. Dieses Erfordernis erscheint mir als Voraussetzung dafür, dass man dem Patientenwillen folgen darf und folgen soll, zu streng. Wünschenswert wäre im übrigen auch eine Auseinandersetzung mit Regelungen der Sterbehilfe in anderen europäischen Ländern wie Belgien und den Niederlanden.





 
Als Hospizbegleiterin im Einsatz
Brunhilde Hahn, Wüstenrot
 
Das Thema Tod und Sterben hat, schon so lange ich mich erinnern kann, in meinem Leben / Denken einen großen Platz eingenommen. Aber eigentlich wurde ich durch den Gedankenaustausch mit meiner Freundin zur Hospizbegleiterin. Wir stellten fest, dass das Thema Sterbebegleitung für meine Freundin aus früherer beruflicher Tätigkeit und für mich aus reiner Neugierde von Interesse wäre.
1998 habe ich dann bei Pfarrerin Elfriede Schick die Ausbildung begonnen und abgeschlossen. Während dieser Zeit war ich sehr unsicher, habe mich immer wieder hinterfragt und hatte oft das Gefühl, für diese Arbeit nicht kompetent genug zu sein. Ich hatte einfach Angst davor, Kontakt mit schwerstkranken, sterbenden Menschen aufzunehmen.
Die Vorbereitung während der Ausbildung zum „Nichtstun“, ich meine, nicht mehr handeln zu sollen, nicht mehr zu agieren, zu organisieren, zu machen, war für mich fremd. „Es ist ja immer alles machbar“.
Mein erster Kontakt zu einer Sterbenden wird mich immer begleiten. Das Herzklopfen an der Haustür, Schwellenangst, Zweifel, bin ich dem gewachsen, was kommt auf mich zu, werde ich der Situation gerecht werden können, mache ich ja keine Fehler, lehnt mich die Patientin ab?
Dann die erste Begegnung.
Das Wohnzimmer war als Krankenzimmer umgestaltet. Viel Licht durchflutete diesen Raum. Es war freie Sicht über das Tal, für mich ein gutes Gefühl. Weil „normal sind doch Sterbende im Krankenhaus und dort in einer Kammer?“ Der erste Augenblick, Patientin und ich, war voller Spannung. Zunächst wurde ich befragt: Über persönliche Verhältnisse, familiäre Situation, Kinder etc.. Warum machen sie das überhaupt? Was muss ich denn jetzt für sie tun, wenn sie da sind? Mir fiel nichts Besseres ein als ihr zu versichern, dass jetzt ihre Bedürfnisse wichtig sind, nicht meine Wünsche. Diese Aussage musste sie sofort ihrem Ehemann mitteilen: „Hast du gehört, was ich will, ist wichtig!“ Die Kranke war 59 Jahre alt und fühlte sich ihr Leben lang für ihre Mutter und Familie verantwortlich. Das Eis war gebrochen. Ich durfte kommen. Wie ich mich nach diesem ersten Besuch von ihr verabschiedet habe, sagte sie zu mir „sie haben so schöne warme Hände“. Beim zweiten Besuch war die Patientin schon nicht mehr ansprechbar. Ich konnte mit meinen warmen Händen bei ihr sein.
Bei den nachfolgenden Begleitungen hatte ich nicht immer die Möglichkeit, noch persönlichen Kontakt zu den Sterbenden aufzunehmen.
Die Zweifel und Ängste wie bei meiner ersten Sterbebegleitung stehen bei mir immer noch am Anfang jedes Einsatzes und werden mich wohl immer begleiten. Aber dafür bin ich auch sehr dankbar, denn sie machen mich sensibel für den Menschen, den ich in seiner wahrscheinlich intensivsten Lebensphase begleiten darf.
Seit einem Jahr begleite ich eine junge, lebensbedrohlich erkrankte Frau. Sie hat sich an den Hospizdienst gewandt, weil sie sich eine Gesprächspartnerin wünscht, bei der sie „bedingungslos“ ehrlich sein kann – keine Phrasen, keine Ausflüchte, kein Fliehen vor Ängsten, Gefühlen, keine Rücksichtnahme, z. B. auf die Gefühle ihrer Schwiegermutter. Für mich ist das eine sehr intensive Begleitung, in der viel gelacht, aber auch geweint wird.
Und jedes Mal mache ich die für mich ganz wichtige Erfahrung.
Es tut mir gut, aushalten zu müssen, nichts tun zu können oder müssen, außer da sein und zwar wirklich da sein. Ich habe Vertrauen zu Gott, Tod und Sterben und zu mir selbst aufgebaut.
Für mich ist Sterbebegleitung die Möglichkeit, mich mit meiner eigenen Endlichkeit auseinander zu setzen.       
 
Informationen über den Hospizdienst Weinsberger Tal e.V. bei der Einsatzleitung, Tel. 01 72 / 9 53 97 09, beim Vorsitzenden, Tel. 0 71 34 / 90 01 47 oder im Internet:
www.hospiz-weinsberg.de
Hospizdienst Weinsberger Tal: Inger Hermann informierte über die Sprache sterbender Menschen - Viele Metaphern
 
 
Symbol-Sprache zwischen Leben und Tod
 
 
Von Margit Stöhr-Michalsky
 
 
"Symbole und Zeichen brauchen wir ein Leben lang", meinte Inger Hermann vom Hospizdienst Stuttgart. Sterbende Menschen teilen sich besonders in Bildern und Symbolen mit. Diese "Sprache" zu verstehen war Thema ihres Vortrages vor mehr als 100 Menschen in Eschenau.
 
"Wenn anscheinend kranke, sterbende Menschen verwirrt scheinen, dann machen sie sich auf den Weg", hat Inger Hermann in ihrer langjährige Hospizarbeit erfahren. Der Weg führe auf die Grenze hin, die der Sterbende zum Tod überschreite von der Realität des Lebens in eine andere Dimension. Dieser Wechsel könne im Gespräch ganz abrupt kommen, das empfänden Angehörige oft als "verwirrt". So sagte ein schwerkranker Vater plötzlich zu seiner Tochter: "Du, meine Koffer sind gepackt." Ein anderer Patient meinte zu ihr. "Gut, dass Sie kommen, gleich fährt das Schiff ab."
 
Als sich die Hospizmitarbeiterin von einer Frau verabschiedete, bat diese: "Lassen Sie auch die Haustüre auf." Das seien Symbole, die nichts mit der Realität zu tun haben, die auf den Übergang an der Grenze des Lebens hinweisen, so Inger Hermann. "Reisen heißt immer Bewegung im Raum", war ihre andere Aussage. Deshalb beschäftigten sich viele Symbole mit Zeit und Raum. Der Wunsch nach einer "neuen Uhr" spielte in einem Beispiel eine Rolle, ebenso der Satz „für die neue Zeiteinteilung bereit zu sein". Dass die Wanderschuhe ja bereit stehen sollen, wünschte sich ein weiterer Sterbender.
 
Hospizbegleiter aus dem Kreis Heilbronn, Seelsorger, Krankenschwestern und persönlich Interessierte verfolgten den Vortrag, den der Hospizdienst Weinsberger Tal organisiert hatte. „Es scheint so, dass die Seele auf vertraute Koordinaten zurückgreift, wenn sie sich auf den Weg macht", berichtete Inger Hermann. Ein großer Schlüssel sei hier ein weiteres Symbol, um "das Tor" aufzuschließen. Ein Haus könne Metapher für den Körper sein. Ein Hospiz-Patient sprach mehrmals davon, dass er sein Haus auflösen müsse. Das deute auf das körperliche Gerüst hin, erklärte die erfahrene Referentin.
 
Menschen, die ihren Abschied vorbereiten, wechselten häufig von der Realitätsebene in die Symbolsprache. Hier aufzuhorchen, im Gespräch zu bleiben, Bereitschaft zu üben, "was passiert auf der anderen Ebene", sei wichtig. Es falle schwer, sich mit dem Tod vertraut zu machen. "Doch wenn wir Sterben ans Leben ranlassen, wird das Leben dichter", gab Inger Hermann abschließend den Zuhörern weiter.
 
 
Heilbronner Stimme Mittwoch, 29.01.2003
Sationäres Hospiz Weinsberg nimmt Anfang Januar den Betrieb auf
 
 
Nach Jahren umfassender Vorbereitungen und schwierigster Verhandlungen hat der 1997 gegründete gemeinnützige Verein „Freundeskreis Stationäres Hospiz Weinsberg e.V.“ sein gesetztes Ziel erreicht, das erste stationäre Hospiz für die Region Heilbronn-Franken in Weinsberg zu verwirklichen.
 
Diese Einrichtung dient dazu, Menschen mit unheilbaren Erkrankungen eine menschenwürdige Gestaltung der letzten Lebenswochen zu ermöglichen. Auch will das Hospiz dazu beitragen, die Krise einer Schwersterkrankung ohne Intensivmedizin zu bewältigen.
 
Die stationäre Einrichtung soll den Patienten eine vertraute Wohnmöglichkeit bieten und dennoch eine intensive professionelle Betreuung gewährleisten. Geschultes Personal, Sozialarbeiter, Psychologen, Seelsorger, onkologisch geschulte Ärzte werden sich um die Schwerkranken kümmern.
 
Bis Anfang 2003 wird nun diese für die Region Heilbronn-Franken und ihre Menschen bedeutende humanitäre Einrichtung mit 6 Plätzen belegt werden können.
 
Zudem wird die Möglichkeit der Übernachtung von Angehörigen in dieser Wohnung bestehen, insbesondere wenn es für den Patienten hilfreich ist. Dabei werden sie durch ausgebildete ehrenamtliche Helfer begleitet, die durch einen Kooperationsvertrag eingebunden sind.
 
Frau Staatssekretärin Johanna Lichy MdL hat die Schirmherrschaft für dieses Projekt übernommen.
 
Zahlreiche Mitbürgerinnen und Mitbürger und Personen des öffentlichen Lebens, befürworten und unterstützen dieses erste Hospiz in unserer Region, gleich wie wohl bekannt ist, dass es für diese Projekte keine staatlichen Zuschüsse gibt. So bleibt die Last der Finanzierung beim Freundeskreis Stationäres Hospiz, mit der Hoffnung auf weitere Gönner und Spender.
 
Durch eine aktive Öffentlichkeitsarbeit und gezielte Aktionen konnte der Verein auf diese wichtige Aufgabe aufmerksam machen und zahlreiche Spenden entgegennehmen: Mehrere Benefizkonzerte sowie die vom Freundeskreis durchgeführten Aktionen und Sommerfeste am Backhaus, das sich dieses Jahr wieder als Besuchermagnet erwies, haben Geld in die Kasse gebracht.
 
An dieser Stelle sei allen Beteiligten und Spendern nochmals sehr herzlich für ihre bisher in vielfältiger Form gewährte wertvolle Hilfe gedankt.
 
Wenn nun das Hospiz Anfang Januar in Betrieb geht, steht der Verein noch vor der Beschaffung von weiteren Finanzmitteln, die ausschließlich durch Spenden beschafft werden müssen. Dazu bitten wir die Mitbürgerinnen und Mitbürger unserer Region, sich als Mitglied und / oder Spender einzubringen und somit an dieser wichtigen humanitären Aufgabe mit zu engagieren. Wir bitten um Beachtung unseres untenstehenden Mitglieds- und Spendenhinweises.
 
Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die nähere Informationen über den Verein, seine gemeinnützige Tätigkeit und das stationäre Hospiz wünschen oder diese für Schwerstkranke sehr wichtige Einrichtung unterstützen möchten, können sich jederzeit gerne an den Vereinsvorsitzenden Herrn Gerhard Scherr, Grantschener Str. 1/2, 74189 Weinsberg-Wimmental, Telefon und Fax. 07134/3132, wenden.
 
 
 
Umbau des Gebäudes Schwabstr. 25 zum Stationären Hospiz fertiggestellt
 
 
Die seit fast 10 Jahren andauernden Bemühungen des Freundeskreises Stationäres Hospiz Weinsberg e.V. eine Einrichtung zu schaffen, ist nun von Erfolg gekrönt.
 
Das Anfang der 20-iger Jahre in der Schwabstraße erbaute und vor dem Krieg noch erweiterte 2-Familienwohnhaus, sollte ursprünglich angemietet und auf Kosten des Freundeskreises, zum Hospiz umgebaut werden. Der bereits Mitte 1999 abgeschlossene Mietvertrag ließ sich jedoch nicht umsetzen, nachdem zwischenzeitlich der Eigentümer auf einen Verkauf bestand.
 
Um dieses ideal liegende Gebäude zu einem Hospiz umbauen zu können, gab es nur die Möglichkeit, hier käuflich einzusteigen. Nach reiflicher Überlegung und Durchkalkulation der Gesamtkosten entschied man sich, das Anwesen zu erwerben und schloss am 19.12.2000 den Kaufvertrag ab.
 
Nach Auszug der JuLe, die bis Ende Februar diesen Jahres im Gebäude ihr Jugendhilfeangebot präsentiert und durchgeführt hatte, konnte der Umbau einschließlich Anbau des Aufzuges begonnen werden.
 
Insgesamt sind 6 Betten vorgesehen, wobei jeweils 3 im Erd- und ersten Obergeschoss in Einzelzimmern untergebracht sind. Hinzu kommen die Service- und Büroräume, sowie ein Gäste- und Mitarbeiterzimmer im Dachgeschoss.
 
Das Pflegebad und sonstige Serviceräume liegen im Sockelgeschoss, wobei alle Stockwerke bis auf das Dachgeschoss, an den Aufzug, der vor dem Gebäude steht und mit diesem verbunden ist, angeschlossen sind.
 
Ca. 15 Firmen waren seither tätig und haben unter Leitung von Stadtbaumeister Colberg und seinen Mitarbeitern, Frau Schwegle und Herrn Wieland, diesen Umbau und grundlegende Instandsetzung durchgeführt. An Eigenleistungen haben ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bereits mehr als 800 Arbeitsstunden unentgeltlich erbracht.
 
Der Gesamtaufwand, also der Erwerb des Gebäudes einschließlich Umbau, liegt bei ca. 500.000,00 EURO und muss insgesamt durch Spenden finanziert werden, wobei noch ein hoher Betrag fehlt.
 
Der Vorsitzende, Herr Gerhard Scherr, ist über jeden Euro dankbar, den er bzw. der Verein gespendet bekommt.
 
Ein „Tag der offenen Tür“ soll noch vor dem Bezug stattfinden, an dem sich die interessierte Öffentlichkeit das fertiggestellte Hospiz anschauen und sich vor Ort informieren kann. Der genaue Termin wird noch in der Heilbronner Stimme und im Nachrichtenblatt der Stadt Weinsberg bekannt gegeben.
 
 
 
 
Das zwischenzeitlich fertiggestellte Stationäre Hospiz, Schwabstr. 25
 
 
 
Kriterien und Ablauf einer Patientenaufnahme
 
 
„Nicht dem Leben mehr Tage, sondern dem Tag mehr Leben geben.“
 
 
So lautet das Leitmotiv der internationalen Hospizbewegung.
 
Ein Hospiz kann und soll kein Krankenhaus sein. Der Schwerstkranke wechselt in diese Einrichtung deren Aufgabe es ist, den Unheilbaren in seiner letzten Lebensphase zu pflegen, zu betreuen und mit optimaler Schmerztherapie zu versorgen. Der bisherige „Patient“ wird mit dem Einzug in das Hospiz zum „Gast“, der sich dort in der Schwere dieser letzten Lebenszeit gemäß dem Leitmotiv „Nicht dem Leben mehr Tage, sondern dem Tag mehr Leben geben“ seinem Zustand entsprechend gut fühlen soll. Auch soll das Hospiz die Angehörigen dort unterstützen wo sie nicht, oder nicht mehr, in der Lage sind den unheilbar Kranken zu versorgen.
 
Menschliche Zuwendung hat Vorrang, vor technisch-apparativer Medizin.
 
An das Hospiz und das betreuende und pflegende Personal werden hohe Qualitätsanforderungen gestellt. Diese umfassen eine besondere Ausbildung des Pflegepersonals, das man mit dem Begriff „Palliative-Care“ bezeichnet und besondere Kenntnisse in der Schmerztherapie und der Palliativ Medizin erfordert. Palliativmedizin heißt im medizinischen Sprachgebrauch „lindernde Medizin“.
 
Kriterien für die Aufnahme in ein Hospiz sind: schwere Tumorerkrankungen (ca. 90% der Hospiz-Gäste, neurologische Erkrankungen und Erkrankungen die einer intensiven Schmerztherapie in der Endphase des Lebens bedürfen.
 
Ablauf einer Aufnahme:
 
1.) Anfragen durch: Angehörige, Sozialdienste der Krankenhäuser, Brückenschwestern, soziale Pflegedienste, niedergelassene Arzte,
 
 
2.) Erstbesuch und Gespräch mit Patient und Angehörigen und Hospizteam,
 
 
3.) MDK (med. Dienst der Krankenkassen) und verantwortlicher Arzt des Hospizes mit betreuendem Team hilft bei der Aufnahmeentscheidung.
 
Sollten Sie noch Fragen haben und weitere Informationen benötigen, erhalten Sie diese unter dem Kontakttelefon 07134/8567 und ab Anfang Januar, mit der Betriebsaufnahme, bei der Pflegedienstleitung im Hospiz Weinsberg in der Schwabstraße 25.
 
         
Wie   werde ich Mitglied?         
   
       
Wie   kann ich spenden?
Das   Hospiz in Weinsberg geht nun, nach mehrjähriger Vorbereitung und 6-mona-tiger   Bau- und Umbauphase, Anfang Januar 2003 in Betrieb.
Da es für ein Hospiz keine staatlichen Zuschüsse gibt, ist der Freundeskreis   Stationäres Hospiz
Weinsberg, auf ehrenamtliche Mithilfe und Spenden angewiesen.
Dieses Hospiz in Weinsberg ist das erste in unserer Region und   eingerichtet für schwerstkranke Mitmenschen in der letzten Lebensphase.
Sollten   Sie dem Hospiz-Gedanken nahe stehen, können Sie uns dadurch unterstützen,   indem Sie Mitglied werden und / oder diese humanitäre Einrichtung direkt in   unserem Lebensbereich mit einer Spende jeder Größenordnung bedenken.
Spenden und die Mitgliedsbeiträge sind steuerlich absetzbar.
Freundeskreis Stationäres
Hospiz 74189 Weinsberg,
Schwabstraße 25
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Beitrittserklärung

Hiermit erkläre ich meinen Beitritt zum „Freundeskreis Stationäres   Hospiz Weinsberg“ -gemeinnütziger Verein
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Bankeinzugsermächtigung
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Diese Erklärung gilt bis zu meinem schriftlichen Widerruf
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(*Der derzeitige Jahresbeitrag beträgt € 15,-/ Person bzw.
€ 25,-/ Ehepaar. Mitgliedsbeiträge können gem. § 10b EStG abgesetzt   werden)
Familie Weissert aus Kleingartach muss tragische Unfallfolgen ertragen und steht jetzt Betroffenen bei
 
 
Trotz Leid neue Brücken zurück ins Leben bauen
 
 
Es ist noch heute völlig unbegreiflich. So harmlos schien der Autounfall am 1. März 1999, der die 13-jährige Hannah Weissert aus Kleingartach das Leben kostete. Trotz langsamer Fahrt war ihre Schwester Dorothee (heute 22) bei Blitzeis von der geschotterten Fahrbahn abgekommen. Ein Baum. Der Aufprall. Prellungen, Rippenbrüche. Die mitfahrende Schwester Greta (19) bleibt unversehrt. Helfer sind rasch vor Ort, doch das Blatt wendet sich. Die inneren Verletzungen Hannahs - die grausame Gewissheit dämmert den Ärzten nach und nach - sind zu schwer. Stunden später ist sie tot.
 
"An diesem Montag war ganz Kleingartach völlig aufgerührt", erinnert sich Mutter Ursula Weissert-Hartmann. "Das ist die größte Katastrophe, die man in Friedenszeiten persönlich erleben kann": Friedrich Weissert spricht aus bitterster Erfahrung. Aber auch wenn der Schmerz ein Leben lang bleiben wird - Hannahs Tod schweißte die Weisserts fest zusammen, gibt ihnen heute sogar die Kraft, anderen Betroffenen neue Brücken zurück ins Leben zu bauen.
 
Schon im ersten Schock erlebt die Familie eine ungeheure Welle von Mitgefühl. Die gesamte Großfamilie, Nachbarn, ganz Kleingarfach tröstet, hilft. Eine türkische Freundin backt Brot für die völlig verstörte Familie; verwaiste Eltern aus dem Ort stehen ihr spontan zur Seite. Und wie es der Zufall will, erfahren die Weisserts in ihren schwersten Stunden von den Hospizwochen des evangelischen Kir- chenbezirks in Bad Rappenau. Nur wenige Tage nach Hannahs Beerdigung hören sie einen Vortrag von Daniela Tausch-Flammer, die die Hospiz in Stuttgart mit aufbaute. Hannahs Mutter erinnert sich, wie sehr das half. "Das war ein Vortrag vor Hunderten, aber wir haben gedacht: Die spricht nur für uns.-
 
Dorothee, gequält von Schuldgefühlen, holt sich persönlichen Rat von der Referentin - und kann sich danach zu einer Psychotherapie durchringen. „Das waren ganz entscheidende Momente", sagt Friedrich Weissert heute. Seine Frau pflichtet ihm bei: "Uns hätte nichts besseres passieren können.“
 
Weitere Vorträge folgen, Gespräche, tiefer Gedankenaustausch. Eine wirkliche Stütze wird Sozialarbeiter Hugo Schleicher, Geschäftsführer des Diakonischen Werks Eppingen. "Er hat zugehört und moderiert, er hat die ganze Familie begleitet. Und er hat nie auf die Uhr geschaut", erinnert sich Hannahs Schwester Greta dankbar.
 
Eine andere Folge von Hannahs Tod: Wenn Ursula Weissert-Hartmann aus der Zeitung von ähnlichen Fällen erfährt, greift sie zum Briefpapier. Die Antwort lässt meist nicht lang auf sich warten. Schon bald finden Betroffene zusammen. Die Trauer ist ein Thema. Aber auch die Belastung, die ein solcher Schlag für die Partnerschaft mit sich bringen kann.
 
Mittlerweile hat sich ein echtes Netzwerk entwickelt. Wieder und wieder erfahren Weisserts von ähnlichen Schicksalen anderer, sind da, wenn sie gebraucht werden. "Das kommt immer wieder zurück", weiß Greta Weissert.
 
Der Beistand hilft auch innerhalb der Familie. Der Vater sagt dazu: "Das hat uns zusammengeschweißt." Ursula, Friedrich, Greta. Und Dorothee.
 
 
Steffan Maurhoff, Heilbronner Stimme, Freitag, 09.05.03



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