Nach oben Sterbehilfe aus juristischer Sicht Sterbehilfe aus ärztlicher Sicht Sterbehilfe Verschiedene Infos
*******
| |
Helfendes Handeln
bis zuletzt
|
Palliativmedizin |
Die Palliativmedizin (lindernde Medizin)
will dem Patienten die Freiheit geben, den eigenen Tod ausreifen zu
können. Dabei geht es nicht um den Tod durch Beenden des Lebens,
sondern um ein Sterben als Ausreifen des Lebens.
|
Medikamente
und
Apparate |
Leider wird heute
ein freies Sterben vielfach durch Übermedikalisierung verhindert. Durch
eine hochtechnisierte Apparatemedizin wird das Sterben vieler Menschen
aufwendig verlängert. Viele klagen darüber: Sterbende (soweit sie dazu
in der Lage sind), Angehörige, Pflegekräfte, Ärzte.
|
Rechtliche
Unsicherheit |
Die derzeitige
rechtliche Lage übt auf Ärzte einen massiven Druck aus. Nicht wenig
Ärzte fürchten Klagen von Angehörigen, wenn sie die
sterbensverlängernden Maschinen abstellen. Deshalb ist eine Klärung
der rechtlichen Lage dringend nötig, weil aus dem wachsenden Ärger
über eine übermedikalisierte Verlängerung des Sterbens die
Euthanasiebewegung genährt wird. Das Ziel der Euthanasiebewegung ist
die aktive Sterbehilfe.
|
Ein
Blick
auf die
Niederlande |
In den
Niederlanden wird bei Nachweis der Berücksichtigung sogenannter
"Sorgfaltsbedingungen" von einer Strafverfolgung bei
Euthanasie oder medizinisch assistiertem Selbstmord abgesehen.
Euthanasie wird in diesem Land definiert "als ein absichtlich
lebensbedrohendes Handeln durch eine andere als die betroffene Person,
auf deren ausdrückliche Bitte hin". 1995 wurde bei 3200 Patienten
in den Niederlanden von den Ärzten eine aktive Sterbehilfe
durchgeführt. Sehr bedenklich ist die Tatsache, dass bei 900 Patienten
eine nicht-freiwillige Euthanasie, d.h. Sterbehilfe ohne ausdrückliche
Bitte der Betroffenen, ausgeübt wurde. Als Gründe nannten die Ärzte
aussichtsloses, unerträgliches und sinnloses Leiden sowie Vermeidung
von Entwürdigung.
|
Umfrage
in
Deutschland |
Bei einer
Befragung im Jahr 2001 waren nur von 12 Prozent, also ein kleiner Teil
der deutschen Bevölkerung, grundsätzlich dafür, das Leben von
Menschen in der letzten Lebensphase aktiv zu beenden. 66 Prozent gaben
aber diese Zustimmung unter bestimmten Umständen wie "Medizin kann
Schmerzen nicht beseitigen", "fällt Angehörigen zur
Last", "kommt zu teuer", "keine Akzeptanz für
Sterbende". 23 Prozent waren gegen eine aktive Lebensbeendigung, 10
Prozent ganz entschieden, auch unter bedingten Umständen. Diese Umfrage
ist sehr ernst zu nehmen.
|
Maßnahmen
und
Begriffe
Aktive Sterbehilfe
Passive Sterbehilfe
Palliativmedizin |
Deshalb müssen
bestimmte Maßnahmen begrifflich zugeordnet werden.
- Passive Sterbehilfe ist der
Behandlungsverzicht oder die Beendigung von Maßnahmen, die das
menschliche Sterben verlängern.
- Unter aktiver Sterbehilfe versteht man
das absichtliche und aktive Eingreifen zur Beschleunigung des
Todeseintritts auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten. Das
Wesensmerkmal der - in Deutschland verbotenen - aktiven Sterbehilfe
ist daher nicht die (aktive) Handlung als solche (beispielsweise das
Abstellen einer medizinischen Maschine), sondern die Absicht, durch
eine Maßnahme, die auch das Leben eines Gesunden beenden würde,
den Tod herbeizuführen. (beispielsweise die in den Niederlanden
praktizierte hoch dosierte Gabe eines Barbiturats und anschließende
Gabe eines Muskelrelaxans).
- Der dritte Weg wird von der
Palliativmedizin beschritten. Sie plädiert für einen
menschlicheren Weg, die Sterbebegleitung. Diese befürwortet in der
letzten Lebensphase menschliche Zuwendung und wirksame Schmerzmittel
zur Linderung eines unerträglichen Leidens. Während die aktive
Sterbehilfe den kranken Mitmenschen durch ein "erlösendes
Gift" beseitigt, versucht die Palliativmedizin vor allem das
Leiden durch effektive Schmerztherapie zu lindern. Dabei
geht es ihr nicht darum, dem Lebensende mehr Tage, sondern den Tagen
mehr Leben zu geben. Sie will den Augenblick des Todes nicht
umgehen und greift diesem Augenblick nicht vor, wie therapeutische
Übereiferer und die Euthanasiebewegung es tun, die der Begegnung
mit dem Tod ausweichen.
|
Was
ist zu tun? |
Durch die
Verbesserung der Umstände und den Abbau von Ängsten, kann mehr "Freiheit
des Sterbens" geschaffen werden. Dazu gehören
- der Ausbau der Palliativmedizin
(Erhalt der Lebensqualität bei nicht heilbarer Erkrankung)
- die Unterstützung pflegender
Angehöriger (zum Beispiel durch Arbeitsplatzgarantie)
- der Ausbau der Hospizbewegung
- die Auseinandersetzung mit der
Sterbehilfe.
|
Ziele
der
Palliativmedizin
nach
Prof. Dr. E. Klaschik |
Der Intensiv- und
Palliativmediziner Prof. Dr. E. Klaschik formuliert die Ziele der
Palliativmedizin als
- "kompetente
Symptomkontrolle", insbesondere der Schmerzen
- Integration der psychischen, sozialen
und geistig-seelischen Probleme
- Kompetenz in den wichtigen Fragen der
Kommunikation und Ethik
- Akzeptanz des Sterbens und des Todes
als Teil des Lebens
- durch zeitbegrenzte Rehabilitation,
Wiederherstellung bzw. Erhaltung der Selbstständigkeit und
maximalen Leistungsfähigkeit kann der Patient bis zum Tode so aktiv
und kreativ wie möglich leben.
- Patienten und Angehörige werden
gleichermaßen betreut.
Palliativmedizin ist aktive Lebenshilfe,
Akzeptanz der Autonomie und der Respekt vor der Würde des Menschen im
Leben, im Sterben und danach."
|
|
Gelingt es in der
Palliativmedizin nicht, den Schmerz ausreichend zu mindern, so geht es
darum, dem Schmerz einen Mantel umzuhängen (lat. palliare), damit die
Freiheitsgrade eines Sterbenden merklich vergrößert werden. Ein
Sterben mit Würde und Charakter wird eher möglich.
|
Ohne
Schmerzen |
Es ist der
größte Wunsch der meisten Menschen, ohne Schmerzen sterben zu können.
Viele Menschen sind bereit, eine Lebens- bzw. Sterbensverkürzung in
Kauf zu nehmen, wenn dafür die Schmerzen erträglicher werden. Deshalb
sind die Ärzte aufgefordert, ausreichend Kompetenz für eine effektive
Schmerztherapie zu erwerben. Ein schmerzgeplagter Mensch ist im Sterben
– und Leben - nicht wirklich frei.
|
Haltung
der
Bundesärztekammer |
Die
Bundesärztekammer schreibt zur ärztlichen Sterbebegleitung:
"Aufgabe des Arztes ist es, unter Beachtung des
Selbstbestimmungsrechts des Patienten Leben zu erhalten, Gesundheit zu
schützen und wiederherzustellen, sowie Leiden zu lindem und Sterbenden
bis zum Tode beizustehen. Es wird klargestellt, dass aktive Sterbehilfe
unzulässig und mit Strafe bedroht ist, auch dann, wenn sie auf
Verlangen des Patienten geschieht. Die Mitwirkung des Arztes beim Suizid
widerspricht dem ärztlichen Ethos und ist strafbar."
|
|
Sigmund Jakob
Facharzt für Allgemeinmedizin
>
> >> zurück zur einleitenden Seite Hospizdienst
und Sterbehilfe |
|