Hospizdienst Weinsberger Tal e.V. - Sterbehilfe aus ärztlicher Sicht
 

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Helfendes Handeln
bis zuletzt

 

Palliativmedizin

Die Palliativmedizin (lindernde Medizin) will dem Patienten die Freiheit geben, den eigenen Tod ausreifen zu können. Dabei geht es nicht um den Tod durch Beenden des Lebens, sondern um ein Sterben als Ausreifen des Lebens.

 

Medikamente
und
Apparate
Leider wird heute ein freies Sterben vielfach durch Übermedikalisierung verhindert. Durch eine hochtechnisierte Apparatemedizin wird das Sterben vieler Menschen aufwendig verlängert. Viele klagen darüber: Sterbende (soweit sie dazu in der Lage sind), Angehörige, Pflegekräfte, Ärzte.

 

Rechtliche
Unsicherheit
Die derzeitige rechtliche Lage übt auf Ärzte einen massiven Druck aus. Nicht wenig Ärzte fürchten Klagen von Angehörigen, wenn sie die sterbensverlängernden Maschinen abstellen. Deshalb ist eine Klärung der rechtlichen Lage dringend nötig, weil aus dem wachsenden Ärger über eine übermedikalisierte Verlängerung des Sterbens die Euthanasiebewegung genährt wird. Das Ziel der Euthanasiebewegung ist die aktive Sterbehilfe.

 

Ein Blick 
auf die
Niederlande
In den Niederlanden wird bei Nachweis der Berücksichtigung sogenannter "Sorgfaltsbedingungen" von einer Strafverfolgung bei Euthanasie oder medizinisch assistiertem Selbstmord abgesehen. Euthanasie wird in diesem Land definiert "als ein absichtlich lebensbedrohendes Handeln durch eine andere als die betroffene Person, auf deren ausdrückliche Bitte hin". 1995 wurde bei 3200 Patienten in den Niederlanden von den Ärzten eine aktive Sterbehilfe durchgeführt. Sehr bedenklich ist die Tatsache, dass bei 900 Patienten eine nicht-freiwillige Euthanasie, d.h. Sterbehilfe ohne ausdrückliche Bitte der Betroffenen, ausgeübt wurde. Als Gründe nannten die Ärzte aussichtsloses, unerträgliches und sinnloses Leiden sowie Vermeidung von Entwürdigung.

 

Umfrage in
Deutschland
Bei einer Befragung im Jahr 2001 waren nur von 12 Prozent, also ein kleiner Teil der deutschen Bevölkerung, grundsätzlich dafür, das Leben von Menschen in der letzten Lebensphase aktiv zu beenden. 66 Prozent gaben aber diese Zustimmung unter bestimmten Umständen wie "Medizin kann Schmerzen nicht beseitigen", "fällt Angehörigen zur Last", "kommt zu teuer", "keine Akzeptanz für Sterbende". 23 Prozent waren gegen eine aktive Lebensbeendigung, 10 Prozent ganz entschieden, auch unter bedingten Umständen. Diese Umfrage ist sehr ernst zu nehmen.

 

Maßnahmen
und
Begriffe

Aktive Sterbehilfe

Passive Sterbehilfe

Palliativmedizin

Deshalb müssen bestimmte Maßnahmen begrifflich zugeordnet werden. 
  • Passive Sterbehilfe ist der Behandlungsverzicht oder die Beendigung von Maßnahmen, die das menschliche Sterben verlängern.
  • Unter aktiver Sterbehilfe versteht man das absichtliche und aktive Eingreifen zur Beschleunigung des Todeseintritts auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten. Das Wesensmerkmal der - in Deutschland verbotenen - aktiven Sterbehilfe ist daher nicht die (aktive) Handlung als solche (beispielsweise das Abstellen einer medizinischen Maschine), sondern die Absicht, durch eine Maßnahme, die auch das Leben eines Gesunden beenden würde, den Tod herbeizuführen. (beispielsweise die in den Niederlanden praktizierte hoch dosierte Gabe eines Barbiturats und anschließende Gabe eines Muskelrelaxans). 
  • Der dritte Weg wird von der Palliativmedizin beschritten. Sie plädiert für einen menschlicheren Weg, die Sterbebegleitung. Diese befürwortet in der letzten Lebensphase menschliche Zuwendung und wirksame Schmerzmittel zur Linderung eines unerträglichen Leidens. Während die aktive Sterbehilfe den kranken Mitmenschen durch ein "erlösendes Gift" beseitigt, versucht die Palliativmedizin vor allem das Leiden durch effektive Schmerztherapie zu lindern. Dabei geht es ihr nicht darum, dem Lebensende mehr Tage, sondern den Tagen mehr Leben zu geben. Sie will den Augenblick des Todes nicht umgehen und greift diesem Augenblick nicht vor, wie therapeutische Übereiferer und die Euthanasiebewegung es tun, die der Begegnung mit dem Tod ausweichen.

 

Was ist zu tun? Durch die Verbesserung der Umstände und den Abbau von Ängsten, kann mehr "Freiheit des Sterbens" geschaffen werden. Dazu gehören
  • der Ausbau der Palliativmedizin (Erhalt der Lebensqualität bei nicht heilbarer Erkrankung)
  • die Unterstützung pflegender Angehöriger (zum Beispiel durch Arbeitsplatzgarantie)
  • der Ausbau der Hospizbewegung
  • die Auseinandersetzung mit der Sterbehilfe.

 

Ziele der
Palliativmedizin
nach
Prof. Dr. E. Klaschik
Der Intensiv- und Palliativmediziner Prof. Dr. E. Klaschik formuliert die Ziele der Palliativmedizin als 
  • "kompetente Symptomkontrolle", insbesondere der Schmerzen
  • Integration der psychischen, sozialen und geistig-seelischen Probleme
  • Kompetenz in den wichtigen Fragen der Kommunikation und Ethik
  • Akzeptanz des Sterbens und des Todes als Teil des Lebens
  • durch zeitbegrenzte Rehabilitation, Wiederherstellung bzw. Erhaltung der Selbstständigkeit und maximalen Leistungsfähigkeit kann der Patient bis zum Tode so aktiv und kreativ wie möglich leben. 
  • Patienten und Angehörige werden gleichermaßen betreut.

Palliativmedizin ist aktive Lebenshilfe, Akzeptanz der Autonomie und der Respekt vor der Würde des Menschen im Leben, im Sterben und danach."

 

Gelingt es in der Palliativmedizin nicht, den Schmerz ausreichend zu mindern, so geht es darum, dem Schmerz einen Mantel umzuhängen (lat. palliare), damit die Freiheitsgrade eines Sterbenden merklich vergrößert werden. Ein Sterben mit Würde und Charakter wird eher möglich.

 

Ohne Schmerzen Es ist der größte Wunsch der meisten Menschen, ohne Schmerzen sterben zu können. Viele Menschen sind bereit, eine Lebens- bzw. Sterbensverkürzung in Kauf zu nehmen, wenn dafür die Schmerzen erträglicher werden. Deshalb sind die Ärzte aufgefordert, ausreichend Kompetenz für eine effektive Schmerztherapie zu erwerben. Ein schmerzgeplagter Mensch ist im Sterben – und Leben - nicht wirklich frei.

 

Haltung der
Bundesärztekammer
Die Bundesärztekammer schreibt zur ärztlichen Sterbebegleitung: "Aufgabe des Arztes ist es, unter Beachtung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten Leben zu erhalten, Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen, sowie Leiden zu lindem und Sterbenden bis zum Tode beizustehen. Es wird klargestellt, dass aktive Sterbehilfe unzulässig und mit Strafe bedroht ist, auch dann, wenn sie auf Verlangen des Patienten geschieht. Die Mitwirkung des Arztes beim Suizid widerspricht dem ärztlichen Ethos und ist strafbar."

 

Sigmund Jakob
Facharzt für Allgemeinmedizin

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